Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) sind in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Inspektionen für Fahrzeuge, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Umweltschutzstandards einzuhalten. Beide Untersuchungen werden in der Regel von technischen Überwachungsvereinen (wie TÜV, DEKRA, GTÜ usw.) durchgeführt.
Hauptuntersuchung: Die HU muss für die meisten Fahrzeuge alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei Neufahrzeugen ist die erste HU erst nach drei Jahren erforderlich. Bei der HU werden verschiedene Aspekte des Fahrzeugs überprüft, einschließlich Bremsen, Lenkung, Lichtanlage, Achsen, Räder, Reifen, Fahrgestell, Aufbau und andere sicherheitsrelevante Bauteile. Wenn das Fahrzeug die HU besteht, erhält es eine Plakette auf dem Kennzeichen, die das Datum der nächsten fälligen HU anzeigt.
Abgasuntersuchung: Die AU ist ein Teil der HU und konzentriert sich auf die Überprüfung der Abgasemissionen des Fahrzeugs. Sie soll sicherstellen, dass das Fahrzeug die geltenden Abgasnormen einhält. Bei Fahrzeugen mit Ottomotor werden unter anderem der Kohlenmonoxid (CO)-Gehalt und der Lambda-Wert überprüft. Bei Dieselfahrzeugen wird der Rußpartikelgehalt der Abgase gemessen.
Wenn ein Fahrzeug sowohl die HU als auch die AU besteht, wird eine Prüfplakette ausgestellt, die auf dem hinteren Nummernschild angebracht wird. Die Farbe und Position der Plakette geben Aufschluss über das Jahr und den Monat, in dem die nächste Untersuchung fällig ist.
Wird bei der HU oder AU ein Mangel festgestellt, muss dieser in der Regel innerhalb eines Monats behoben und das Fahrzeug erneut vorgeführt werden. Einige Mängel können sogar zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs führen, wenn sie eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Fahrzeuge ohne gültige HU-Plakette nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und dies mit Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann das Fahren ohne gültige HU den Versicherungsschutz gefährden.
Die Kfz-Werkstatt Papke & Behrens bietet die Möglichkeit an, die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung direkt in der Werkstatt durchführen zu lassen. Dies wird oft als „TÜV in der Werkstatt“ bezeichnet, obwohl die Prüfungen von Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA durchgeführt wird.
Das Verfahren funktioniert in der Regel so, dass ein Prüfer der Prüforganisation in regelmäßigen Abständen (oft wöchentlich oder sogar täglich) in die Werkstatt kommt und die HU/AU-Prüfungen durchführt. Dies bietet den Kunden einen praktischen Vorteil, da sie das Fahrzeug in der Werkstatt abgeben und dort die notwendigen Reparaturen und Inspektionen aus einer Hand erledigen lassen können.
Wenn Sie die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung in der Werkstatt durchführen lassen, können wir in der Regel auch die notwendigen Reparaturen direkt vor Ort durchführen, falls das Fahrzeug die Prüfung nicht besteht. Dies kann Zeit und Aufwand sparen, da Sie nicht zu einer anderen Stelle gehen müssen, um die Reparaturen durchführen zu lassen und dann das Fahrzeug erneut für eine Nachprüfung vorzuführen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Prüfer unabhängig von der Werkstatt arbeiten und die Prüfung neutral und gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchführen. Die Werkstatt hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der HU/AU. Das heißt, auch wenn die HU/AU in der Werkstatt durchgeführt wird, besteht keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug die Prüfung besteht.